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    Cubanisches Fremdenverkehrsbüro
    Botschaft der Republik Kuba
    Stavangerstr. 20, 10439 Berlin

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    Wir sind für Sie da von:
    Montag bis Freitag
    9 bis 12:30 Uhr und
    13:30 bis 17:30 Uhr
    E-Mail: info(at)cubainfo.de

    Das übliche Zahlungsmittel in Kuba ist der „Peso Cubano Convertible“ (CUC). US-Dollar sind nicht als Zahlungsmittel anerkannt. Barzahlungen mit Euro sind nur vereinzelt möglich.

    Es ist ratsam, Bargeld in Euro mitzubringen, das Touristen bei allen kubanischen Banken und staatlichen Wechselstuben (CADECA) zum geltenden Tageskurs in CUC umtauschen können. Während das Bezahlen mit US-Dollar nicht möglich ist, können US-Dollar in den CADECAs zum Kurs von 1:1 in CUC umgetauscht werden – jedoch mit einer zusätzlichen Provision in Höhe von 10%.

    Nicht benutzte CUC können vor der Abreise am Flughafen zum Tageskurs in Euro zurückgetauscht werden. Es ist ratsam, hierbei die Quittung über den CUC-Erwerb vorzulegen.

    Die Ein- und Ausfuhr von Pesos ist verboten.

    Ein Erwerb der neben dem CUC existierenden, nicht konvertiblen Landeswährung („moneda nacional“, „peso cubano“, CUP) ist in der Regel nicht erforderlich. Der Wechselkurs CUC – CUP liegt bei 1:24; mit dem CUP werden z. B. die Waren an Bauernmärkten bezahlt.

    Im Übrigen gilt es Folgendes zu beachten:

    Bankkarten deutscher Bankinstitute (EC-Karte, Girocard, Maestro, VPay) werden in Kuba nicht angenommen, auch eine Bargeldbeschaffung an Geldautomaten und in Wechselstuben (CADECA – „Casa de cambio“) – s. u. – ist mit diesen Karten nicht möglich.

    Die Kreditkarten deutscher Bankinstitute werden in der Regel in allen größeren Hotels und Restaurants zur Bezahlung akzeptiert, nicht jedoch die von US-amerikanischen Instituten (American Express, Diners Club) ausgegebenen. Dies schließt die deutschen Tochtergesellschaften US-amerikanischer Institute ein.

    In den Wechselstuben (CADECA – „Casa de cambio“) einiger großer Hotels kann Geld mit VISA-Kreditkarte unter Vorlage des Reisepasses abgehoben werden. Inzwischen ist eine Geldabhebung mit VISA-Kreditkarte und PIN auch in einigen Bankfilialen (z. B. Banco Financiero Internacional oder Banco Metropolitano) möglich. Dies gilt jedoch nicht flächendeckend für das ganze Land und ist aufgrund technischer Probleme nicht immer gewährleistet.

    Die Gebühr für den Kreditkarteneinsatz beträgt i.d.R. 3%. Zu beachten ist, dass zusätzlich zu den anfallenden Gebühren der ausgebenden Institute noch die Gebühren des jeweiligen kubanischen Geldinstituts berechnet werden. Deren Höhe sollte direkt beim Institut vor Ort erfragt werden.

    Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sogenannten „Touristenkarte“ möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Touristenkarten müssen vor Einreise erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland sowie bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen erhältlich. Verschiedene Reiseveranstalter bieten den Verkauf der Touristenkarte ebenfalls an, jedoch nur zusammen mit anderen touristischen Leistungen. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland grundsätzlich, ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u. U. die Mitnahme.

    Jeder Kubareisende ist seit 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.

    Nach den von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten Reise-Krankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt.

    Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann durch das Auswärtige Amt nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.

    Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba zu wenden.

    Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Aktuelle Reiseinformationen auf der Webseite „Auswärtiges Amt“ hier… 

    https://www.auswaertiges-amt.de/de/kubasicherheit/212208